Wahlarzt

Wir sind eine Wahlarztpraxis. Was das für Sie bedeutet:

Als Wahlarzt rechne ich nicht direkt mit den Krankenkassen ab. Das hat einen einfachen Effekt: Ich kann mir für den Termin mit Ihnen mehr Zeit nehmen und das Gespräch mit Ihnen in Ruhe führen.

Viele Beschwerden lassen sich nicht in wenigen Minuten klären. Gerade in der Neurologie spielen Zeit nehmen, Nachfragen und ein genauer Blick eine wichtige Rolle. Die Wahlarztpraxis bietet den dafür nötigen Raum.

Wahlarzt – Dr. med. univ. Thomas Bachrich

Abrechnung und Kostenerstattung

Ihre gesetzliche oder Privat-Krankenversicherung erstattet einen Kostenanteil für Ihren Wahlarzttermin. Als Richtwert gilt: Die Krankenkasse ersetzt in der Regel 80 % jenes Betrags, den ein Kassenarzt für dieselbe Leistung nach Kassentarif erhalten würde. Grundlage dafür ist § 131 ASVG.

Nach dem Termin erhalten Sie von uns eine Honorarnote, die Sie vor Ort bezahlen. Gerne übernehmen wir anschließend die Einreichung der Honorarnote bei der Krankenkasse für Sie. Ihre Krankenkasse erstattet Ihnen nach Einreichung der Honorarnote Ihren Kostenanteil zurück.

Wichtig: Der rückerstattete Betrag entspricht dabei nicht automatisch 80 % der Honorarnote. Wahlarztleistungen orientieren sich nicht an Kassentarifen, und manche Leistungen zählen zu reinen Privatleistungen. In diesen Fällen erfolgt keine Rückerstattung.

Urlaub

Sehr geehrte Damen und Herren,

Die Ordination Dr. Bachrich ist von 28.08.2026 – 06.09.2026 auf Urlaub.
Ab Montag dem 07.09.2026 sind wir wieder für Sie da.

Telefonisch sind wir während dem Urlaub nur für Terminvereinbarungen erreichbar.
Untersuchungstermine können auch rund um die Uhr über unseren Online-Terminkalender vereinbart werden.

Schöne Grüße,
Ihre Ordination Dr. Bachrich